Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der offiziellen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruht.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbart bzw. Es gelten die Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltender Steuern und lokaler Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.       Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Ab lokaler Beschaffung von Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht .

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde die Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug erfolgen.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Beim Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Erfüllung zu verlangen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Ansprüche aus dem Vertrag zu verlangen, sofern eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 hervorsteht geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

  1. 3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
  2. 3.11 Bei Auswahl der Bezahlung per PayPal wird ein Aufschlag in Höhe von 3% des Gesamtpreises erhoben. Diese Gebühr deckt die von PayPal erhobenen Transaktionskosten ab und wird dem Kunden transparent im Buchungsprozess mitgeteilt. Durch die Auswahl der PayPal-Zahlungsmethode stimmt der Kunde der Zahlung des Aufschlags zu. 

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung der Zimmer sowie die ersten Kosten anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für Ersatzaufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,

Bei Stornierung (Rücktritt) oder Nichtanreise (No Show) gelten folgende Stornobedingungen

Einzelbuchungen Stornierung:
bis 31 Tage vor Anreise, ist die Stornierung kostenfrei
Bis 30 Tage vor Anreise 30 % des Gesamtpreises
Bis 14 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtpreises
Bis 8 Tage vor Anreise 70 % des Gesamtpreises
Bis 4 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtpreises
Unter 4 Tage vor Anreise 90 % des Gesamtpreises

Am Anreisetag 100 % des Gesamtpreises

Gruppenbuchung Stornierung (gültig ab 10 Zimmer):
bis 31 Tage vor Anreise, ist die Stornierung kostenfrei
Bis 30 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtpreises
Bis 14 Tage vor Anreise 70 % des Gesamtpreises
Bis 8 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtpreises
Bis 4 Tage vor Anreise 90 % des Gesamtpreises.
Unter 4 Tagen vor 100 % des Gesamtpreises

Stand: 24.08.2023

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5 Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich vereinbarten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Höhe zurücktritt Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht entzogen. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere zu fallen

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder verschwiegen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; Wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 liegt vor.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4 Sonderreinigungsgebühren Das Hotel ist berechtigt Sonderreinigungsgebühren bei grobfährlässigen Verhalten, Nichtbeachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und grobe, über das normale hinausgehende Verschmutzung, zu erheben.

6.5 Rauchen im Zimmer 
Rauchen Gäste im Zimmer, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) mit einer zusätzlichen Gebühr von € 200. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung gestellt.

6.6 Haustiere 
Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung des Hotels erlaubt. Die aktuellen Preise sind durch den Gast zu erfragen. Der Gast garantiert, dass das Haustier frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für andere Gäste und das Personal darstellt
Bei größeren bzw. langhaarigen Tieren und starker Verschmutzung behält sich das Hotel, auch nach Anmeldung des Tieres, die Berechnung einer gesonderten Reinigungsgebühr von € 150 vor. Das Bürsten des Tieres im Zimmer ist untersagt. Das Tier darf nicht mit ins Bett genommen werden. Tiere dürfen, nur nach Absprache, mit in den Frühstücksraum genommen werden. Tiere dürfen nicht allein im Hotel gelassen werden. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen. (angekratzte Türen, etc.) Das "Gassi gehen" hat im weiteren, mindestens 200m vom Hotel entfernten Umkreis zu erfolgen. Hunde, die im Hotel zwischen 22 und 6Uhr morgens bellen sind nicht hotelgeeignet und müssen vom Gast unverzüglich anderweitig untergebracht werden. Entschädigungszahlungen, die auf Grund der Belästigung durch das mitgebrachte Haustier zu zahlen sind, werden dem einbringenden Gast des Tieres in Rechnung gestellt. 

6.7 Fahrrad-Akkus
Bitte beachten Sie, dass das Laden von Fahrrad-Akkus in den Hotelzimmern sowie in den Innenräumen unseres Hotels nicht gestattet ist. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz unserer Einrichtung.Wir bitten Sie daher freundlich, Ihre Fahrrad-Akkus ausschließlich an den dafür vorgesehenen Ladestationen neben den Fahrradständern zu laden. Diese sind speziell für diesen Zweck ausgelegt und gewährleisten einen sicheren Ladevorgang.

7 Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es haftet weiterhin für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, Wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kosten mit einem Wert von mehr als 800 Euro einbringen möchte oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einbringen möchte, bedarf dies einer besonderen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.  Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt der Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Neu-Anpach. Sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Neu-Anspach.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, sich an ein Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstellen zu wenden. Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Kunst. 14 Abs. 2 ODR-Verordnung.