General terms and conditions and data protection
für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt die folgenden Begriffe: Beherbergungsvertrag, Gastaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB insoweit abbedungen wird da der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsschluss, Vertragsparteien, Verjährungsfristen
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Sämtliche Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel bestellte Leistungen, die von Dritten erbracht und vom Hotel bezahlt werden.
3.3 The agreed prices include the taxes and local charges applicable at the time of the conclusion of the contract. Not included are local taxes that are owed by the guest according to the respective local law, such as visitor's tax.
In the event of a change in the statutory value added tax or the introduction, amendment or abolition of local levies on the subject of performance after conclusion of the contract, the prices shall be adjusted accordingly. In the case of contracts with consumers, this shall only apply if the period between conclusion and performance of the contract exceeds four months.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Reduzierung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht .
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, erfolgt die Zahlung ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, beispielsweise in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3.7 In begründeten Fällen, beispielsweise bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.6 oder eine Erhöhung der im Vertrag vereinbarten Anzahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung.
3.8 Das Hotel ist außerdem berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden für bestehende und künftige Ansprüche aus dem Vertrag eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.6 zu verlangen, sofern eine solche nicht erfolgt bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder vorstehender Ziffer 3.7 erfolgt sind.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder aufrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung elektronisch zugesandt wird.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung)/Nichtannahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel trotz der Nichterfüllung den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung -Nutzung des Dienstes. Das Hotel rechnet die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen an. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel den Abzug ersparter Aufwendungen pauschalieren. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie bei Pauschalarrangements mit Fremdleistungen 90 %, bei Halbpensionsarrangements 70 % und bei Vollpensionsarrangements 60 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen .
Stornobedingungen:
Im Falle einer Stornierung (Rücktritt) oder Nichterscheinen gelten folgende Stornobedingungen:
Einzelbuchungsstornierung:
Stornogebühr
bis 31 Tage vor Anreise keine
bis 30 Tage vor Anreise 30 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtpreises
bis 8 Tage vor Anreise 70 % des Gesamtpreises
bis 4 Tage vor Anreise Anreise 80 % des Gesamtpreises
weniger als 4 Tage vor Anreise 90 % des Gesamtpreises
am Anreisetag 100 % des Gesamtpreises
Gruppenbuchungsstornierung (ab 10 Zimmern):
Stornogebühr
bis 31 Tage vor Anreise keine
bis 30 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Anreise 70 % des Gesamtpreises
bis 8 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtpreises
bis 4 Tage vor Anreise Anreise 90 % des Gesamtpreises,
weniger als 4 Tage vor Anreise 100 % des Gesamtpreises
Stand: 24.08.2023
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5 Stornierung durch das Hotel
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen Zimmer und verzichtet der Kunde auf Rückfrage des Hotels unter Setzung einer angemessenen Frist nicht auf sein Recht zum Rücktritt. Dies gilt im Falle der Einräumung einer Option entsprechend, wenn anderweitige Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zu einer Festbuchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, insbesondere im Falle der Vertragsverletzung, außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; Wesentliche Tatsachen können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies seinem Herrschafts- oder Organisationsbereich zuzurechnen ist;
- der Zweck oder der Grund des Aufenthalts rechtswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 oben vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Schadensersatzanspruch des Kunden.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 12:00 Uhr geräumt und dem Hotel zur Verfügung gestellt werden. Danach kann das Hotel wegen der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis laut Preisliste) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 % Ab :00 Uhr. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf das Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten des Hotels beruhen. Typische Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nichts anderes geregelt ist, ausgeschlossen. Bei Störungen oder Mängeln der Leistungen des Hotels ist Bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden wird das Hotel bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Das Hotel haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Möchte der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Gegenstände im Wert von mehr als 3.500 Euro einbringen, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckrufe werden vom Hotel mit größter Sorgfalt durchgeführt.
Nachrichten an Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ist das Hotel berechtigt, Post- und Warensendungen gegen Entgelt entgegenzunehmen, aufzubewahren und – auf Wunsch – auch weiterzuleiten. Das Hotel haftet insoweit ausschließlich nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Streitigkeiten aus Schecks und Wechseln – ist im kaufmännischen Verkehr Neu-Anpach. Sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Neu-Anspach Gerichtsstand.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
8.4 Das Hotel weist entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers /odr/.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. Weitere Hinweise zur ODR-Plattform, vgl. Kunst. 14 Abs. 2 ODR-VO.